Aus einem Auftrag eines Kunden existiert immer noch eine offene Forderung, die der Schuldner bisher nicht bezahlt hat. Die vereinbarte Dienstleistung wurde schon im Jahr 2010 erbracht. Nach erfolgloser Mahnung wurde ein entsprechendes Mahnverfahren eingeleitet. Der Schuldner legte gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein und so kam es schließlich zu einem Gerichtsverfahren, denn ich wollte auf das Geld nicht verzichten. Das Gerichtsurteil war für den Schuldner niederschmetternd, denn die Forderung wurde vom Gericht als berechtigt angesehen und der Widerspruch des Schuldners wurde abgewiesen. Der Schuldner muss die komplette Summe aus der Forderung zzgl. Zinsen zahlen.
Vor Gericht wurde beschlossen, dass der Schuldner bis zum Ende des Monats mitteilt, wie und wann er die Rechnung bezahlen wird. Ich wartete also auf den Vorschlag des Schuldners. Die Frist wurde zwar nicht eingehalten, aber ein Vorschlag kam dann irgendwann.
Der Schuldner wolle die offene Forderung durch eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 30,00 Euro abzahlen. Dieser Vorschlag war vollkommen lächerlich! Der Schuldner würde für die Forderung 238 Monate zahlen – das sind fast 20 Jahre! Dazu kämen dann noch die Zinsen. Die Höhe der monatlichen Rate reicht noch nicht mal für die Zinsen. Damit würde sich der Gesamtbetrag der offenen Forderung Monat für Monat nur erhöhen.
Kontopfändung
Dieser Vorschlag war für mich Anlass eine Kontenpfändung bei dem Schuldner zu veranlassen. Ich hatte Glück: der Schuldner hatte über 2000,00 Euro auf dem Konto. Natürlich wurde auch der Schuldner von seiner Bank über die drohende Kontenpfändung informiert. Kurz nachdem er davon erfahren hatte, erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt des Schuldners. Dieser drohte nun mit Insolvenz, wenn die Kontenpfändung aufrechterhalten wird. In diesem Fall gehört das gepfändete Geld zur Insolvenzmasse und muss zurückgezahlt werden. Darauf wollte ich es nicht anlegen, denn wer weiß wieviel Geld man dann aus der Insolvenz bekommt. Also gab ich das Konto wieder frei und wählte eine andere Möglichkeit.
Ratenzahlung
Ich zeigte mich einverstanden mit einer Ratenzahlung – allerdings mit einer höheren Rate als vom Schuldner vorgeschlagen: 50,00 Euro monatlich solle die Rate betragen. Das ist zwar auch nicht viel mehr, aber damit zahlt der Schuldner dann wenigstens die anfallenden Zinsen – zur Tilgung der eigentlichen Forderung reicht diese Summe kaum. Die Ratenzahlung ist nun erstmal bis zum Frühjahr nächsten Jahres vereinbart. Danach wird neu „verhandelt“.
Eintrag der Forderung in das Grundbuch
Parallel suchte ich nach einer Möglichkeit die Forderung zu sichern und vor einer angedrohten Insolvenz zu schützen. Da mir bekannt war, dass der Schuldner ein Haus mit Grundstück besitzt, konnte ich meine gerichtlich bestätigte Forderung zur Sicherung in das Grundbuch eintragen lassen. Damit ist die Forderung vor der Insolvenz des Schuldners geschützt und ich kann diese Grundschuld auch durch eine Zwangsvollstreckung einlösen.
Bisher hat der Schuldner schon zweimal seine vereinbarte Rate gezahlt und ich habe immer noch Hoffnung mein Geld aus offener Forderung zu bekommen.
Es bleibt also weiter spannend …