Die Heizung ist auch im Sommer an

Vorgestern habe in unserer Mietwohnung den ganzen Tag am Computer gearbeitet und erbärmlich gefroren. Bei einer Außentemperatur von 16° Celsius, einem ziemlich starken Wind und einigen Schauern kühlte unsere Wohnung schnell aus. Dafür sorgen auch die drei schlecht oder gar nicht isolierten Außenwände und eine große Fensterfront zur Wetterseite. Am Nachmittag habe ich es dann nicht mehr vor Kälte und Frieren ausgehalten, konnte nicht mehr arbeiten und wollte die Heizung anstellen. Dabei musste ich leider mit Erschrecken feststellen, dass die Heizung nicht geht. Gut, es ist Juni und eigentlich geht es in dieser Jahreszeit auch ohne Heizung, doch die letzten Tage waren auch schon kalt und irgendwann ist es in der Wohnung eben kalt.

Da wir keinen direkten Kontakt zu unserem Vermieter haben (was auch nicht schlimm ist) musste eine Lösung her. Durch eine kurze Recherche im Internet fand ich die Hausverwaltung „Haus & Grund“ in Magdeburg und konnte auf der Webseite schnell den zuständigen Objektverwalter ermitteln. Diesem teilte ich freundlich per E-Mail mit, dass die Heizung für unsere Mietwohnung defekt ist und ich das gerade bemerkt habe. Gestern Morgen kam dann schon eine Antwort mit der Aussage, dass bereits alles Notwendige veranlasst sei, sodass die Heizung in Kürze wieder Funktionstüchtig sein sollte. Mit so einer schnellen und positiven Antwort hatte ich nicht gerechnet.

Und tatsächlich: Gestern Abend ging die Heizung wieder. Der freundliche Mitarbeiter der Haus- und Objektverwaltung „Haus & Grund“ in Magdeburg hatte es geschafft für eine funktionierende Heizung im Juni zu sorgen. Vielen Dank dafür. Es entzieht sich leider meiner Kenntnis, ob die Heizung nur ausgeschaltet war oder ob die Heizung wirklich defekt war und von Handwerkern oder Heizungsmonteuren repariert wurde.

Im Internet fand ich noch einige Artikel und Bericht über das Thema „Vermieter stellt Heizung im Sommer ab“ oder „Mietrecht und Heizpflicht für Vermieter“. Kurz zusammen gefasst: Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode. Es kommt daher auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wenn da zum Thema Heizung nichts Konkretes drin steht, gelten eine Heizperiode und damit auch eine Heizpflicht für den Vermieter vom 1. Oktober bis zum 1. April.

Bei kalten Außentemperaturen ist aber in Mietwohnungen nicht nur während der „Heizperiode“, sondern notfalls das ganze Jahr und auch den Sommer über zu heizen. Es ist dem Mieter einer Mietwohnung nicht zuzumuten, an kalten Sommertagen in der Wohnung zu frieren. Trotzdem neigen wohl einige Vermieter dazu, speziell in der Übergangszeit noch ein wenig Heizkosten zu sparen und die Heizanlage etwas herunterzudrehen oder die Heizung sogar komplett auszuschalten. Eine einheitliche Rechtsprechung zur Heizpflicht für Vermieter gibt es nicht und im Internet findet man nur Gerichtsurteile für spezielle Einzelfälle. Aber immer gilt, dass der Vermieter spätestens dann heizen oder die Heizung funktionstüchtig zur Verfügung stellen muss, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° Celsius sinkt. Andere Gerichtsurteile beziehen sich auch auf die Außentemperatur und befinden 20 bis 22° für ausreichend.

Meine Erfahrung bei einer nicht funktionierenden Heizung im Sommer: Einfach mal freundlich beim Vermieter oder bei der zuständigen Hausverwaltung nachfragen. Meistens hilft das schon, man spart sich dabei viel Stress und Ärger du kommt zu einer schnellen Lösung mit der Heizung in der Mietwohnung.

3 Kommentare zu Die Heizung ist auch im Sommer an

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