Studienplatzklage – immer häufiger begegnet Studienbewerbern dieses Wort. Als „letzte Chance auf einen Studienplatz“, auch dann wenn man von der Universität schon abgelehnt wurde gilt das Verfahren. Aber was ist dran am Studium Einklagen, wie funktioniert das Verfahren und wie hoch ist die Aussicht auf Erfolg?
Rechtliche Grundlage
Die Studienplatzklage beruht auf dem rechtlichen Grundsatz, dass Universitäten und Hochschulen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, so viele Studienplätze anzubieten, wie es ihnen möglich ist. Wie viele genau das sind, hängt von den jeweiligen Mitteln der Hochschule ab und um auf dieser Grundlage festzustellen, wie viele Studienbewerber eine Zusage erhalten, werden zu jedem Bewerbungssemester spezielle Berechnungen an gestellt. Diese Berechnungen geben Auskunft über die sogenannte Ausbildungskapazität.
Das Verfahren
Das Verfahren der Studienplatzklage wird von einer Kanzlei eingeleitet, die man damit beauftragt hat. Im Laufe des Verfahrens werden dann die oben erwähnten Berechnungen zur Ausbildungskapazität genau überprüft. Auch das übernimmt die Kanzlei. Stellt sich dabei heraus, dass es der Hochschule entgegen ihren Angaben doch möglich wäre, noch mehr Studienplätze anzubieten, werden diese vom Verwaltungsgericht eingerichtet und sofort vergeben. Das kann per Losverfahren oder anhand eines anderen Verfahrens geschehen.
Wann lohnt sich eine Studienplatzklage?
Ob sich eine Studienplatzklage lohnt ist eine Frage, die man am besten an eine Kanzlei, die auf das Verfahren spezialisiert ist, stellt. Solche Kanzleien können realistisch und mit viel Erfahrung zu den Chancen einer Klage beraten. Sie kennen sich mit den Universitäten und Verwaltungsgerichten aus und können so eine gute Einschätzung geben. Auch dann, wenn man sich für das Verfahren entscheidet, kommt einem die Erfahrung einer spezialisierten Kanzlei zugute, denn die Anwälte kennen sich mit speziellen Anforderungen, Anträgen und so weiter gut aus. Das Verfahren verläuft so sicherer und reibungsloser.
Eine Studienplatzklage ist also ein rechtlich völlig einwandfreies Verfahren, das in der Tat die Chance auf einen Studienplatz bieten kann, auch wenn man schon einen Ablehnungsbescheid erhalten hat. Damit man Erfolg hat, sollte man sich in jedem Fall an eine spezialisierte Kanzlei wenden und sich dort ausführlich beraten lassen, bevor man weitere Schritte einleitet.